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   VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585   

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VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585 (https://dejure.org/2018,22980)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585 (https://dejure.org/2018,22980)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 6 ZB 17.1585 (https://dejure.org/2018,22980)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Überprüfung eines Bauprogramms einer Gemeinde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße; Einrichtungsbegriff; Natürliche Betrachtungsweise; Bauprogramm; Planfeststellungsverfahren für eine Teilstrecke; Teilstreckenausbau; Abschnittsbildung; Abschluss der Maßnahme

  • rechtsportal.de

    Klage gegen die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags aufgrund behaupteter Berücksichtigung zu weniger Grundstücke bei der Heranziehung; Anwendbarkeit der Grundsätze des Teilstreckenausbaus; Zulässige Abschnittsbildung im Straßenausbaubeitragsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043

    Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585
    Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen oder Grundstücksgrenzen, sondern ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Ausstattung mit Teileinrichtungen auszurichten (vgl. etwa BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 Rn. 12; U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 Rn. 41; B.v. 6.12.2017 - 6 ZB 17.1104 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Dem gemeindlichen Bauprogramm kommt nach ständiger Rechtsprechung im jeweiligen Einzelfall ausschlaggebende Bedeutung insbesondere dafür zu, ob eine Straßenbaumaßnahme als beitragsfähige Erneuerung oder Verbesserung zu qualifizieren, wann die Maßnahme abgeschlossen und in welchem Umfang der mit ihr verbundene Aufwand beitragsfähig ist (vgl. etwa BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 Rn. 16; B.v. 10.4.2014 - 6 ZB 14.85 - BayVBl 2014, 660 Rn. 7 m.w.N.).

    Fehlt es daran, kommt eine Beitragserhebung nur nach den Grundsätzen des Teilstreckenausbaus in Betracht (dazu etwa BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 Rn. 13 f.; U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - BayVBl 2017, 238 Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 6 ZB 14.85

    Straßenausbaubeitragsrecht; Kreisstraße; Ortsdurchfahrt; Bauprogramm;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585
    Dem gemeindlichen Bauprogramm kommt nach ständiger Rechtsprechung im jeweiligen Einzelfall ausschlaggebende Bedeutung insbesondere dafür zu, ob eine Straßenbaumaßnahme als beitragsfähige Erneuerung oder Verbesserung zu qualifizieren, wann die Maßnahme abgeschlossen und in welchem Umfang der mit ihr verbundene Aufwand beitragsfähig ist (vgl. etwa BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 Rn. 16; B.v. 10.4.2014 - 6 ZB 14.85 - BayVBl 2014, 660 Rn. 7 m.w.N.).

    Ein Bauprogramm kann etwa durch Beschluss des Gemeinderats und die solchen Beschlüssen zu Grunde liegenden Unterlagen, aber auch konkludent durch den Abschluss von Verträgen oder formlos durch die Verwaltung erfolgen, sofern jeweils davon ausgegangen werden kann, dass die Ausbauplanung von dem zuständigen Selbstverwaltungsgremium gebilligt worden ist (BayVGH, B.v. 10.4.2014 - 6 ZB 14.85 - BayVBl 2014, 660 Rn. 11 m.w.N.).

    Für die Behauptung, das Verwaltungsgericht sei von den in der Senatsrechtsprechung aufgestellten Rechtssätzen zum Bauprogramm (z.B. BayVGH, B.v. 10.4.2014 - 6 ZB 14.85 - BayVBl 2014, 660 Rn. 7 ff.) und zur Beurteilung der maßgeblichen Einrichtung (u.a. BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 Rn. 41) abgewichen, fehlt die erforderliche Gegenüberstellung abstrakter und entscheidungserheblicher Rechtssätze, welche die angebliche Abweichung erkennen ließe.

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585
    Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen oder Grundstücksgrenzen, sondern ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Ausstattung mit Teileinrichtungen auszurichten (vgl. etwa BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 Rn. 12; U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 Rn. 41; B.v. 6.12.2017 - 6 ZB 17.1104 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Für die Behauptung, das Verwaltungsgericht sei von den in der Senatsrechtsprechung aufgestellten Rechtssätzen zum Bauprogramm (z.B. BayVGH, B.v. 10.4.2014 - 6 ZB 14.85 - BayVBl 2014, 660 Rn. 7 ff.) und zur Beurteilung der maßgeblichen Einrichtung (u.a. BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 Rn. 41) abgewichen, fehlt die erforderliche Gegenüberstellung abstrakter und entscheidungserheblicher Rechtssätze, welche die angebliche Abweichung erkennen ließe.

  • VGH Bayern, 06.10.2016 - 6 ZB 15.1163

    Tiefenbegrenzung im Straßenausbaubeitragsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585
    Das Bauprogramm kann vorsehen, dass die Ausbaumaßnahme nicht in einem Zuge, sondern in Etappen (Teilstrecken) verwirklicht wird; das setzt allerdings ein konkretes Bauprogramm auch für die Fortführung des Ausbaus an der Reststrecke sowie einen konkreten zeitlichen Horizont voraus (etwa BayVGH, B.v. 31.7.2014 - 6 ZB 13.2270 - juris Rn. 8; B.v. 23.2.2015 - 6 B 14.2435 - juris Rn. 17; B.v. 21.7.2016 - 6 ZB 16.97 - juris Rn. 9; B.v. 6.10.2016 - 6 ZB 15.1163 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Dies setzt ein konkretes Bauprogramm auch für die Fortführung des Ausbaus an der Reststrecke sowie einen konkreten zeitlichen Horizont voraus (etwa BayVGH, B.v. 6.10.2016 - 6 ZB 15.1163 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.07.2016 - 6 ZB 16.97

    Voraussetzungen für Abschnittsbildung im Straßenbau

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585
    Das Bauprogramm kann vorsehen, dass die Ausbaumaßnahme nicht in einem Zuge, sondern in Etappen (Teilstrecken) verwirklicht wird; das setzt allerdings ein konkretes Bauprogramm auch für die Fortführung des Ausbaus an der Reststrecke sowie einen konkreten zeitlichen Horizont voraus (etwa BayVGH, B.v. 31.7.2014 - 6 ZB 13.2270 - juris Rn. 8; B.v. 23.2.2015 - 6 B 14.2435 - juris Rn. 17; B.v. 21.7.2016 - 6 ZB 16.97 - juris Rn. 9; B.v. 6.10.2016 - 6 ZB 15.1163 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Eine Abschnittsbildung darf mit Blick auf die rechtliche Grenze des Willkürverbots nicht dazu dienen, bei der Abrechnung eines - wie hier - nach dem Bauprogramm nur auf eine Teilstrecke beschränkten Ausbaus nur die an diesem Teil der Einrichtung gelegenen Anlieger zu belasten, die übrigen aber zu verschonen (BayVGH, B.v. 21.7.2016 - 6 ZB 16.97 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585
    Für eine solche Einschränkung der gerichtlichen Überprüfungsbefugnis bedarf es eines gegenüber dem Grundsatz wirksamen Rechtsschutzes hinreichend gewichtigen Sachgrundes (BVerfG, B.v. 31.5.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1/22 f.; B.v. 22.11.2016 - 1 BvL 6/14 u.a. - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585
    Für eine solche Einschränkung der gerichtlichen Überprüfungsbefugnis bedarf es eines gegenüber dem Grundsatz wirksamen Rechtsschutzes hinreichend gewichtigen Sachgrundes (BVerfG, B.v. 31.5.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1/22 f.; B.v. 22.11.2016 - 1 BvL 6/14 u.a. - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243/1244 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße (Einrichtung); natürliche

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585
    Bei der - hier in Streit stehenden - Erhebung von Vorauszahlungen, die begrifflich immer vor dem Entstehen der endgültigen sachlichen Beitragspflichten erfolgt, ist prognostisch nach der Erkenntnislage im Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung zu bewerten, wie die Ortsstraße sich nach vollständiger Umsetzung des gemeindlichen Bauprogramms darstellen wird (BayVGH, B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 18.05.2017 - 6 BV 16.2345

    Abgrenzung zwischen beitragsfreier Instandsetzung und beitragsfähiger Erneuerung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585
    Fehlt es daran, kommt eine Beitragserhebung nur nach den Grundsätzen des Teilstreckenausbaus in Betracht (dazu etwa BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 Rn. 13 f.; U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - BayVBl 2017, 238 Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 6 B 14.2435

    Straßenausbaubeitragsrecht; Abschnittsbildung; unselbstständige Stichstraße; 63 m

  • VGH Bayern, 31.07.2014 - 6 ZB 13.2270

    Straßenausbaubeitragsrecht; Einrichtung; natürliche Betrachtungsweise;

  • VGH Bayern, 15.04.2015 - 6 ZB 14.2843

    Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; natürliche Betrachtungsweise;

  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1104

    Bestimmung einer Ortsstraße nach der natürlichen Betrachtungsweise und dem

  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137

    Allgemeine Beitragspflicht zur Kostendeckung öffentlicher Einrichtungen

  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 6 ZB 18.2370

    Abgelehnter Antrag auf Zulassung der Berufung - Rechtmäßiger

    Bei der - hier in Streit stehenden - Erhebung von Vorauszahlungen, die begrifflich immer vor dem Entstehen der endgültigen sachlichen Beitragspflichten erfolgt, ist prognostisch nach der Erkenntnislage im Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung zu bewerten, wie die Ortsstraße sich nach vollständiger Umsetzung des gemeindlichen Bauprogramms darstellen wird (BayVGH, B.v. 4.7.2018 - 6 ZB 17.1585 - juris Rn. 5; B.v.13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 8).

    Da bei der Erhebung von Vorauszahlungen im Sinne des Art. 5 Abs. 5 Satz 1 KAG prognostisch nach der Erkenntnislage im Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung zu bewerten ist, wie sich die Ortsstraße nach vollständiger Umsetzung des gemeindlichen Bauprogramms darstellen wird (BayVGH, B.v. 4.7.2018 - 6 ZB 17.1585 - juris Rn. 5; B.v.13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 8), hat das Verwaltungsgericht zu Recht auf das zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vom 31. Januar 2017 (und nach Aktenlage bis heute) geltende Ausbauprogramm der Beklagten für die S.straße abgestellt.

    Eine Abschnittsbildung im Sinn des Art. 5 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 1 KAG setzt - neben weiteren Voraussetzungen (BayVGH, B.v. 4.7.2018 - 6 ZB 17.1585 - juris) u.a. eine eindeutige Willensbekundung zur Bildung eines Abrechnungsabschnitts voraus.

    Es kommt deshalb darauf an, wie sich die Ortsstraße nach vollständiger Umsetzung des gemeindlichen Bauprogramms darstellen wird (BayVGH, B.v. 4.7.2018 - 6 ZB 17.1585 - juris Rn. 5).

  • VG Würzburg, 21.07.2021 - W 2 K 19.850

    Kommunalabgaben, Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung, natürliche

    Es muss mit anderen Worten hinreichend deutlich bestimmt werden, wo, was und wie ausgebaut werden soll (BayVGH, B. v. 4.7.2018 - 6 ZB 17.1585 - juris Rn. 8).
  • VG Würzburg, 02.12.2020 - W 2 K 19.864

    Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag rechtswidrig (Einzelfall)

    Es muss mit anderen Worten hinreichend deutlich bestimmt werden, wo, was und wie ausgebaut werden soll (BayVGH, B. v. 4.7.2018 - 6 ZB 17.1585 - juris Rn. 8).
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